«Gesetze dienen zur Durchsetzung des Rechts, aber nicht von Gerechtigkeit.»
Rupert Schützbach, dt. Aphoristiker (*1933)
Unsere Leistungen im Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht
Alle unsere Partner sind sowohl als Rechtsanwälte als auch als Steuerexperten oder Bücherexperten ausgebildet und in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hervorragend qualifiziert. Als ehemalige Steuerkommissäre, juristische Sekretäre, Steuerrevisoren oder nebenamtliche Richter wissen sie auch, wie die «andere Seite» denkt. Ein klarer Vorteil.
Zudem weisen viele Partner auch Wissen als Steuerberater sowie langjährige Erfahrung bei grossen Steuerberatungs-Firmen auf. Wir freuen uns auf Ihre Fragen. Gerne setzen wir uns persönlich für Ihre rechtlichen Anliegen und deren Durchsetzung ein.
Unsere Leistungen im Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht
Alle unsere Partner sind sowohl als Rechtsanwälte als auch als Steuerexperten oder Bücherexperten ausgebildet und in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hervorragend qualifiziert. Als ehemalige Steuerkommissäre, juristische Sekretäre, Steuerrevisoren oder nebenamtliche Richter wissen sie auch, wie die «andere Seite» denkt. Ein klarer Vorteil.
Zudem weisen viele Partner auch Wissen als Steuerberater sowie langjährige Erfahrung bei grossen Steuerberatungs-Firmen auf. Wir freuen uns auf Ihre Fragen. Gerne setzen wir uns persönlich für Ihre rechtlichen Anliegen und deren Durchsetzung ein.
Steuerberatung und -planung im nationalen und internationalen Kontext
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Ist-Analyse unter Einbezug der familiären und beruflichen Situation
- Steuerplanung bei Kauf/Verkauf sowie Verwaltung/Erneuerung von Grundstücken
- Steuerplanung bei Erwerb/Veräusserung von Beteiligungen und Wertschriften
- Erbschafts- und Schenkungssteuern, Beratung und Abwicklung
- Beratung bei Fragen zum Wohnortentscheid unter steuerlichen Gesichtspunkten sowie zu interkantonalen und internationalen Steuerausscheidungen
- Analyse und Beratung hinsichtlich 2. oder 3. Säule (Steueroptimierte Einzahlungs- und Bezugsplanung)
- Family Office Service
Steuerdeklaration
- Ausarbeiten von Steuererklärungen
- Erarbeiten von Steuerausscheidungen
- Begleitung von Veranlagungsverfahren
- Rückforderung von in- und ausländischen Quellensteuern
- Erstellen von Selbstanzeigen für Private und Erben
Spezialsteuerfragen
- Abwicklung Zu- und Wegzug natürlicher Personen
- Abwicklung Pauschalbesteuerung
Umfassende Steuerberatung und -planung für national und international tätige Unternehmen – in allen steuerrechtlichen und planerischen Belangen
- Jahresabschlussgestaltung
- Umstrukturierungen
- Privilegiert besteuerte Gesellschaften
- Grundstückgewinn-, Handänderungs- und Liegenschaftensteuern
- Sanierungen / Liquidationen
- Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei internationalen Entsendungen und Wohnsitzverlegungen
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von variablen Gehaltsbestandteilen (Mitarbeiterbeteiligungsplänen)
- Beratung und Abwicklung hinsichtlich Mehrwert- und Verrechnungssteuern sowie Emissions- und Umsatzabgaben
Unternehmensgründung, -nachfolge, -umstrukturierung und -verkauf
- Gesellschaftsgründungen
- Erarbeitung von steueroptimierten Nachfolge- und Geschäftsübergabekonzepten
- Erb- und sozialversicherungsrechtliche Analyse und Beratung
- Umstrukturierungen von juristischen Personen
- Umwandlung von Einzelunternehmen/Kollektivgesellschaften in juristische Personen
- Vertragliche Umsetzung und Implementierung der Nachfolgestrukturen
- Verkauf von Unternehmen
- Steuer-Due-Diligence-Prüfungen
- MBO
Vorbescheide und Rulings
- Ausarbeiten von genehmigungsfähigen Spesenreglementen
- Erarbeiten und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Erstellen von Vorbescheidanträgen und Rulings
- Verfassen von Gutachten und Risikoanalysen
Steuererklärung
- Erstellen von Steuererklärungen aller Steuerarten
- Erarbeiten von Steuerausscheidungen
- Rückforderung von Verrechnungssteuern und ausländischen Quellensteuern
Spezialsteuerfragen
- Beratung und Begleitung bei Zuzug und Ansiedelung ausländischer Unternehmen
- Fatca-AIA
- Transfer Pricing
Natürliche Personen
- Umfassende Beratung bei Auflagen und Einschätzungsvorschlägen
- Interessenwahrung in strittigen Verfahren vor allen Steuerbehörden
- Rechtsvertretung vor den kantonalen und eidgenössischen Gerichten
- Vertretung im Nachsteuer-, Bussen- und Strafverfahren
Juristische Personen
- Umfassende Beratung bei Auflagen und Einschätzungsvorschlägen
- Begleitung von steuerlichen Buchprüfungen
- Interessenwahrung in strittigen Verfahren vor allen Steuerbehörden
- Rechtsvertretung vor den kantonalen und eidgenössischen Gerichten
- Vertretung im Nachsteuer-, Steuerhinterziehungs- und anderen Steuerstrafverfahren
Unsere Buchhaltungsabteilung unterstützt Sie mit nachfolgenden Treuhanddienstleistungen:
- Betriebswirtschaftliche Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen
- Unterstützung beim Erwerb oder Veräusserung von Liegenschaften
- Domizilgewährung
- Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate
- Beistandschaftliche Mandate
- Führen von Finanz-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen
- Lohnbuchhaltungen inkl. Abrechnungen mit Sozialversicherungen und Erstellen von Lohnausweisen
- Erstellen von Jahresabschlüssen
- Bilanz- und Erfolgsrechnungsanalysen
- Liegenschaftsbuchhaltungen
- Wertschriftenbuchhaltungen
- Buchhaltungsarbeiten für Private, Zahlungsverkehr, Erledigen der amtlichen Korrespondenz
Erbrecht und Nachlassplanung
Sie denken darüber nach, wie Sie Ihre Erbschaftsplanung vornehmen wollen? Dann stellen sich Ihnen verschiedene komplexe Fragen, abhängig von Ihren Bedürfnissen und Ihrer familiären und beruflichen Situation. Zum Beispiel gilt es festzulegen, in welcher Form Sie Ihr Vermögen auf Ihre Erben übertragen möchten. Sollen gewisse Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation übergehen? Wollen Sie sich dabei die Nutzniessung an diesen Vermögenswerten vorbehalten? Gerne beraten wir Sie kompetent und mit Feingefühl zum Beispiel bei:
- Nachlassplanung, Errichten von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung in Güterrechtsfragen, Erstellen von Eheverträgen
- Verwaltung und Teilung von Nachlassvermögen
- Willensvollstreckungen
- Nachfolgeplanung bei Familienunternehmungen
Gesellschaftsrecht
Ob Ihre Gesellschaft am Anfang oder bereits mitten in der Tätigkeit steht: Es stellen sich stets vielfältige Fragen. Wie wollen Sie sich organisieren, wie nach aussen auftreten? Welche Rechtsform ist für Ihr Unternehmen und Ihre Tätigkeit passend? Oder sind Sie dabei, einen Verkauf vorzubereiten? Gerne beraten wir Sie mit viel Know-how und Engagement. Unser Angebot:
- Fachkundiges Begleiten von Neugründungen
- Beratung und Verwalten von Gesellschaften
- Ausarbeiten von Statuten und Reglementen
- Begleiten von Umstrukturierungen
- Veräussern und Liquidieren von Gesellschaften
- Verwandte Rechtsgebiete wie Miet- und Arbeitsrecht
- Gesellschaftssekretariat, Corporate Compliance, VR-Mandate
Stiftungen, Trusts, Vereine
Sie möchten eine Stiftung mit einem gemeinnützigen Zweck ins Leben rufen? Diese soll bereits zu Lebzeiten oder erst nach Ihrem Tod aktiv werden? Dabei gibt es Vieles zu beachten – gerade aus steuerlicher Sicht. Denn eine gemeinnützige Institution, richtig gegründet und eingetragen, ist von den allgemeinen Gewinn- und Kapitalsteuern befreit.
Unser Team aus ausgewiesenen Stiftungsrecht- und Steuerexperten begleitet Sie dabei kompetent und engagiert.
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB)
Mit zunehmendem Alter nimmt beim Menschen in der Regel die Urteilsfähigkeit ab.
Darum ist in der Schweiz seit einigen Jahren ein neues Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Parallel ist eine neue Behörde geschaffen worden: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Bei Menschen, die für sich selbst keine Unterstützung mehr einfordern können, bestimmt diese Behörde welche Massnahmen ergriffen werden – und von wem. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, welche Personen in so einem Fall berechtigt sind, für Sie zu handeln.
Ein weiteres Beispiel: Nach dem Tod eines Familienvaters ist es möglich, dass die KESB die Vormundschaft der minderjährigen Kinder übernimmt – und die hinterbliebene Ehefrau über das gemeinsame Vermögen nicht mehr selbstständig verfügen kann. Um solche Fälle zu vermeiden, ist es sinnvoll die wichtigsten Punkte frühzeitig zu regeln. Unser Angebot:
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- wirtschaftliche Vorsorge
- Beistandsmandate
Finanzintermediär SRO
Unsere Zulassung als Finanzintermediär erlaubt es uns, als Gesellschaftsorgan tätig zu sein und für unsere Klienten den Zahlungsverkehr auszuführen. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Verwaltungsratsmandate
- Abwicklung des persönlichen Zahlungsverkehrs
- Buchhaltungen
- Vermögensverwaltung